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   OLG Brandenburg, 04.09.2008 - 12 U 36/07   

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https://dejure.org/2008,7790
OLG Brandenburg, 04.09.2008 - 12 U 36/07 (https://dejure.org/2008,7790)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 04.09.2008 - 12 U 36/07 (https://dejure.org/2008,7790)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 04. September 2008 - 12 U 36/07 (https://dejure.org/2008,7790)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Anwendung der Mängelbeseitigungsansprüche aus § 13 Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B) und aus § 4 Nr. 7 VOB/B; Anwendung von § 13 Nr. 7 VOB/B a. F. trotz des Fehlens einer Abnahme im Ausnahmefall; Entgültige ...

  • Judicialis

    VOB/B § 13 Nr. 5; ; VOB/B § 13 Nr. 7; ; VOB/B § 4 Nr. 7 S. 1; ; VOB/B § 8 Nr. 3 S. 2; ; VOB/B § 4 Nr. 7 S. 2; ; ZPO § 513; ; ZPO § 546

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abgrenzung Mängelbeseitigungsansprüche aus § 13 VOB/B und § 4 Nr. 7 VOB/B - Entbehrlichkeit der Fristsetzung zur Mängelbeseitigung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wann liegt eindeutige & endgültige Nachbesserungsverweigerung vor?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Nachbesserung: Eindeutige und endgültige Verweigerung der Nachbesserung

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Nachbesserung: Eindeutige und endgültige Verweigerung der Nachbesserung

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Baurecht: Nachbesserung: Eindeutige und endgültige Verweigerung der Nachbesserung

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wann liegt endgültige Nachbesserungsverweigerung vor? (IBR 2008, 729)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2009, 136
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 22.03.1984 - VII ZR 50/82

    Rechte des Unternehmers bei einem Mängelbeseitigungsverlangen mit

    Auszug aus OLG Brandenburg, 04.09.2008 - 12 U 36/07
    Zum einen besteht in diesem Rahmen ein Anspruch des Werkunternehmers lediglich auf Stellung einer angemessenen Sicherheit, wobei es Sache des Unternehmers ist, sein Begehren nach entsprechender Sicherheitsleistung mit einer substantiierten Darlegung des voraussichtlichen Instandsetzungsaufwandes und der darin enthaltenen Sowieso-Kosten zu unterlegen (BGH BauR 1984, S. 395).
  • BGH, 03.03.1998 - X ZR 4/95

    Übernahme der Aufsicht über die Herstellung einer Segelyacht; Verjährung von

    Auszug aus OLG Brandenburg, 04.09.2008 - 12 U 36/07
    Die vorliegende Konstellation ist nicht vergleichbar mit dem der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 03.03.1998 zugrunde liegenden Fall (abgedruckt etwa in NJW-RR 1998, S. 1027).
  • BGH, 20.04.2000 - VII ZR 164/99

    Umfang des Schadensersatzanspruchs nach § 4 Nr. 7 S. 2 VOB/B

    Auszug aus OLG Brandenburg, 04.09.2008 - 12 U 36/07
    Eine Fristsetzung mit Kündigungsandrohung sowie eine Auftragsentziehung sind allerdings dann nicht erforderlich, wenn der Auftragnehmer die vertragsgemäße Fertigstellung endgültig verweigert und dadurch sein Recht verloren hat, die vertragsgemäße Herstellung selbst vorzunehmen, da in diesem Fall das Ziel der Kündigungsregelung - die Schaffung eindeutiger Verhältnisse zwischen den Vertragsparteien - ohnehin gewahrt ist (BGH BauR 2001, S. 1897; BauR 2000, S. 1479).
  • BGH, 13.09.2001 - VII ZR 113/00

    Fälligkeit des Werklohns bei vorzeitiger Vertragsbeendigung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 04.09.2008 - 12 U 36/07
    Eine Fristsetzung mit Kündigungsandrohung sowie eine Auftragsentziehung sind allerdings dann nicht erforderlich, wenn der Auftragnehmer die vertragsgemäße Fertigstellung endgültig verweigert und dadurch sein Recht verloren hat, die vertragsgemäße Herstellung selbst vorzunehmen, da in diesem Fall das Ziel der Kündigungsregelung - die Schaffung eindeutiger Verhältnisse zwischen den Vertragsparteien - ohnehin gewahrt ist (BGH BauR 2001, S. 1897; BauR 2000, S. 1479).
  • OLG Düsseldorf, 15.10.1979 - 5 U 64/79

    Vorzeitige Vertragsbeendigung: Fälligkeit des Werklohnanspruches: Rechte des

    Auszug aus OLG Brandenburg, 04.09.2008 - 12 U 36/07
    Nur in Ausnahmefällen findet § 13 VOB/B trotz fehlender Abnahme Anwendung; so kommen die dort geregelten Rechte dann in Betracht, wenn der Auftraggeber die Abnahme bestimmt und endgültig verweigert hat und zugleich der Vertrag zwischen den Parteien endgültig beendet worden ist (vgl. OLG Düsseldorf BauR 1980, S. 276).
  • OLG Brandenburg, 29.04.2009 - 4 U 85/07

    Bauvertrag: Schlüssige Abnahme durch bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme und

    Ohne Erfolg beruft sie sich in diesem Zusammenhang auf Entscheidungen der Oberlandesgerichte Hamm und Brandenburg (OLG Hamm NJW-RR 1996, 273 und OLG Brandenburg Urteil vom 04.09.2008 - 12 U 36/07).
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